Schulordnung & Verhaltenskodex
An der LVR-Gerd-Jansen-Schule bilden klare Strukturen und gegenseitiger Respekt die Basis für erfolgreiches Lernen und Arbeiten. Die Regeln gelten für die ganze Schulgemeinschaft: Schüler*innen und Mitarbeitende.
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An der LVR-Gerd-Jansen-Schule sollen sich alle wohlfühlen, um gut lernen und arbeiten zu können. Damit das möglich ist, haben wir uns auf Regeln geeinigt: unsere Schulordnung, den Verhaltenskodex für Mitarbeitenden sowie besondere Regelungen zum Umgang mit Handys.
Die Schulordnung setzt den allgemeinen Rahmen für den täglichen Umgang miteinander auf dem gesamten Schulgelände. Sie dient dazu, den Schulalltag zu strukturieren und die Rechte sowie Pflichten aller Schüler*innen und Lehrkräfte transparent darzustellen.
In der Primarstufe sind Handys, Smartwatches und weitere elektronische Geräte grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Mitarbeitenden sind für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortlich. Sie setzen sich aktiv für Schutz und Hilfe der Betroffenen ein, sofern sie sexuelle, körperliche und psychische Übergriffe beobachten.
Eine wichtige Grundlage für die Förderung und das Zusammenleben in der Schule ist die emotionale Nähe der Mitarbeitenden zu den Schüler*innen. Die körperliche Nähe zwischen Mitarbeitenden zu Schüler*innen muss aber pädagogisch oder therapeutisch begründet und transparent sein.
Alle Mitarbeitenden achten
Die Mitarbeitenden suchen nicht aktiv die körperliche Nähe zu Schüler*innen. Es soll zum Beispiel kein Umarmen, Küsschen, ... geben.
Von Schüler*innen gesuchte körperliche Nähe soll alters- und situationsentsprechend aufgefangen, im Laufe der Schulzeit reduziert und in eine angemessene Kontaktaufnahme gelenkt werden. Spätestens ab der Mittelstufe sitzen Schüler*innen zum Beispiel nicht mehr auf dem Schoß von Mitarbeitenden.
Die Mitarbeitenden achten die individuellen Schamgrenzen der Schüler*innen und gehen respektvoll mit ihnen um.
Die Mitarbeitenden zeigen sich den Schüler*innen nicht unbekleidet. Sie duschen zum Beispiel nicht gemeinsam mit Schüler*innen. Beim Schwimmen ziehen sich Mitarbeitende und Schüler*innen getrennt um.
Mitarbeitende führen in Anwesenheit von Schüler*innen keine Gespräche über persönliche Belastungen oder das eigene Intimleben.
Die Mitarbeitenden sollen durch Schüler*innen mit dem Nachnamen und zunehmend mit "Sie" angeredet werden. Spätestens ab der Abschlussstufe wird darauf hingearbeitet. Für Helfer*innen treffen die einzelnen Klassen individuelle Absprachen.
Schüler*innen werden von hauptamtlichen Mitarbeitenden mit ihrem Namen und nicht mit Spitz- oder Kosenamen angesprochen.
Die Pflege von Schüler*innen wird von den Pflegekräften organisiert. Sie findet – wenn eben möglich – "geschlechtsgleich“ statt. Sind bei Ausflügen oder Klassenfahrten pflegerische Tätigkeiten zu erwarten, so sollte für Schülerinnen eine weibliche Begleitung und für Schüler eine männliche Begleitung anwesend sein.
Fotos oder Videos von Schüler*innen dürfen von Mitarbeitenden nur für schulische Zwecke und mit Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten gemacht werden.
Mitarbeitende nehmen mit ihren Schüler*innen keinen Kontakt über soziale Netzwerke (zum Beispiel Facebook, Instagram oder WhatsApp) auf.
Alle Mitarbeitenden tragen eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung.