Schulordnung & Verhaltenskodex
An der LVR-Gerd-Jansen-Schule bilden klare Strukturen und gegenseitiger Respekt die Basis für erfolgreiches Lernen und Arbeiten. Die Regeln gelten für die ganze Schulgemeinschaft: Schüler*innen und Mitarbeitende.
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An der LVR-Gerd-Jansen-Schule sollen sich alle wohlfühlen, um gut lernen und arbeiten zu können. Damit das möglich ist, haben wir uns auf Regeln geeinigt: unsere Schulordnung, den Verhaltenskodex für Mitarbeitenden sowie besondere Regelungen zum Umgang mit Handys.
Die Schulordnung setzt den allgemeinen Rahmen für den täglichen Umgang miteinander auf dem gesamten Schulgelände. Sie dient dazu, den Schulalltag zu strukturieren und die Rechte sowie Pflichten aller Schüler*innen und Lehrkräfte transparent darzustellen.
Ich haue, trete, schubse nicht.
Ich dulde keine Gewalt.
Ich beschädige kein fremdes Eigentum.
Ich nehme anderen nichts weg.
Ich schließe keine*n andere*n aus.
Ich beschimpfe niemanden.
Ich benutze keine Schimpfwörter.
Ich bin freundlich zu anderen.
Ich bin höflich. Ich bin tolerant.
Ich bin fair und respektvoll.
Ich halte mich an Regeln.
Ich bin gerecht und unparteiisch.
Ich nehme Rücksicht auf andere.
Ich nehme Wünsche und Bedürfnisse anderer ernst.
Ich helfe, wenn andere Hilfe brauchen.
Ich bin bereit, mich auf Kompromisse zu einigen.
Ich entschuldige mich, wenn ich jemanden verletzt oder gekränkt habe.
In der Primarstufe sind Handys, Smartwatches und weitere elektronische Geräte grundsätzlich nicht erlaubt.
Handys, Smartphones und ähnliche Geräte können in den Pausenzeiten (Hofpausen) genutzt werden. (Mittelstufe nur in der zweiten Hofpause)
Das Handy darf nicht auf dem Fußballplatz genutzt oder dort hingelegt werden.
Wenn man Musik hören möchte, muss dies in einer angemessenen Lautstärke geschehen und/oder über Kopfhörer.
Nutzen Schüler*innen das Handy außerhalb der Pausenzeit, werden sie einmal ermahnt und auf die Regel hingewiesen.
Bei wiederholter Handynutzung außerhalb der Pausenzeit wird das Handy durch die jeweilige Lehrkraft im Büro abgegeben und kann zum Schulschluss wieder abgeholt werden.
Die Klassenteams können bezogen auf ihre Klasse weiterführende Regelungen treffen (zum Beispiel Abgabe der Handys vor Unterrichtsbeginn / Aufbewahrung auf dem Pult).
Es darf in der Schule weder fotografiert noch gefilmt werden.
Handys mit Gewalt verherrlichenden oder pornografischen Videos, Fotos oder Liedtexten werden eingezogen und im Büro abgegeben. Die Schulleitung lädt die Eltern / Erziehungsberechtigte kurzfristig zu einem Gespräch ein und händigt diesen das Handy aus.
Besteht ein Verdacht (zum Beispiel während einer Aufsicht), dass Schüler*innen sich nicht an die Regeln halten (zum Beispiel Fotografieren und Filmen während der Schulzeit oder Anschauen von nicht tolerierbaren Fotos / Filmen / Texten) kann die Lehrkraft eine Einsicht auf das Handy verlangen. Wird dies verweigert sowie bei Verstößen, wird das Handy eingezogen und die Lehrkraft übergibt es der Schulleitung.
Smartwatches sind während der Schulzeit auf die entsprechende Funktion (Flug- oder Schulmodus) einzuschalten.
Eltern und Erziehungsberechtigte können im Notfall über das Sekretariat mit ihren Kindern Kontakt aufnehmen.
Während der Dienstzeit (auch zum Beispiel bei der Aufsicht oder bei Toilettengängen mit Schüler*innen) darf das Handy nur für dienstliche Zwecke genutzt werden.
Das Handy ist während der Unterrichts- und Dienstzeiten stumm zu schalten.
Die Mitarbeitenden sind für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verantwortlich. Sie setzen sich aktiv für Schutz und Hilfe der Betroffenen ein, sofern sie sexuelle, körperliche und psychische Übergriffe beobachten.
Eine wichtige Grundlage für die Förderung und das Zusammenleben in der Schule ist die emotionale Nähe der Mitarbeitenden zu den Schüler*innen. Die körperliche Nähe zwischen Mitarbeitenden zu Schüler*innen muss aber pädagogisch oder therapeutisch begründet und transparent sein.
Alle Mitarbeitenden achten
die Kinderrechte
die persönlichen Grenzen von Schüler*innen
auf einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz
Die Mitarbeitenden suchen nicht aktiv die körperliche Nähe zu Schüler*innen. Es soll zum Beispiel kein Umarmen, Küsschen, ... geben.
Von Schüler*innen gesuchte körperliche Nähe soll alters- und situationsentsprechend aufgefangen, im Laufe der Schulzeit reduziert und in eine angemessene Kontaktaufnahme gelenkt werden. Spätestens ab der Mittelstufe sitzen Schüler*innen zum Beispiel nicht mehr auf dem Schoß von Mitarbeitenden.
Die Mitarbeitenden achten die individuellen Schamgrenzen der Schüler*innen und gehen respektvoll mit ihnen um.
Die Mitarbeitenden zeigen sich den Schüler*innen nicht unbekleidet. Sie duschen zum Beispiel nicht gemeinsam mit Schüler*innen. Beim Schwimmen ziehen sich Mitarbeitende und Schüler*innen getrennt um.
Mitarbeitende führen in Anwesenheit von Schüler*innen keine Gespräche über persönliche Belastungen oder das eigene Intimleben.
Die Mitarbeitenden sollen durch Schüler*innen mit dem Nachnamen und zunehmend mit "Sie" angeredet werden. Spätestens ab der Abschlussstufe wird darauf hingearbeitet. Für Helfer*innen treffen die einzelnen Klassen individuelle Absprachen.
Schüler*innen werden von hauptamtlichen Mitarbeitenden mit ihrem Namen und nicht mit Spitz- oder Kosenamen angesprochen.
Die Pflege von Schüler*innen wird von den Pflegekräften organisiert. Sie findet – wenn eben möglich – "geschlechtsgleich“ statt. Sind bei Ausflügen oder Klassenfahrten pflegerische Tätigkeiten zu erwarten, so sollte für Schülerinnen eine weibliche Begleitung und für Schüler eine männliche Begleitung anwesend sein.
Fotos oder Videos von Schüler*innen dürfen von Mitarbeitenden nur für schulische Zwecke und mit Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten gemacht werden.
Mitarbeitende nehmen mit ihren Schüler*innen keinen Kontakt über soziale Netzwerke (zum Beispiel Facebook, Instagram oder WhatsApp) auf.
Alle Mitarbeitenden tragen eine ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung.